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BESCHREIBUNG
Ansuchen um Ablichtung von Urteilen / Verfügungen.
Art der Ablichtungen:
- Einfach - sie werden beantragt, um lediglich den Inhalt der Urkunde kennenzulernen, typischerweise zu Studienzwecken. Die so erhaltenen Ablichtungen haben keinen Rechtswert, weil die Bescheinigung der Übereinstimmung mit dem Original vonseiten der Kanzlei fehlt.
- Beglaubigt - sie sind mit der Bescheinigung der Übereinstimmung mit dem Original versehen und haben somit denselben Rechtswert der Urschrift, deren Ablichtung sie darstellen. Sie werden beantragt, um die Zustellung von Urkunden und Verfügungen vornehmen bzw. um dieselben in anderen Verfahren bzw. bei anderen öffentlichen Verwaltungen benutzen zu können.
WIE?
- in der Zivilkanzlei - 2. Stock / Zimmer 201, Parteienverkehr: von 08.30 bis 13.30 Uhr von Montag bis Samstag
- mittels E-Mail an die Adresse: cancelleria.civile.ca.bolzano@giustizia.it
- der Rechtsanwalt ist befugt, die in der elektronischen Akte enthaltenen telematischen Urkunden herunterzuladen und deren Konformität zu erklären, wobei die Befreiung von der Bezahlung jeglicher Gebühren gegeben ist
Im Sinne von Art. 16-bis, Absatz 9-bis, Gesetzesdekret Nr. 179/2012 umgewandelt mit Gesetz 221/2012, können der Verteidiger, der Sachverständige, der beauftragte Freiberufler, der Kurator und der Sachwalter auf telematischem Weg Duplikate, analoge oder elektronische Ablichtungen der obengenannten Urkunden und Verfügungen einholen und die Konformität der angefertigten Ablichtungen mit den entsprechenden in der elektronischen Akte enthaltenen Urkunden nachweisen.
KOSTEN
Die Kopiergebühren werden nach Seitenanzahl der Urteile, nach Art der Ablichtung und des eingeholten Datenträgers berechnet. Für dringende Ablichtungen gelten verdreifachte Gebühren.
Für weitere Informationen wird auf die Tabelle der Kopiergebühren verwiesen.
Die Kopiergebühren für Streitsachen im Bereich des Arbeits-, Pflichtfürsorge- und Pflichtvorsorgerechts sind nur geschuldet, wenn die Ablichtung für Studienzwecke zum ausschließlichen Nutzen der Partei, des Verteidigers oder anderer Personen oder jedenfalls nicht für Prozesszwecke beantragt wird.
ZEITPLAN
- Nicht dringende Ablichtungen werden ab 2 Tage nach mittels E-Mail erfolgter Antragstellung oder nach ihrer Hinterlegung in der Kanzlei ausgestellt.
- Dringende Ablichtungen werden innerhalb von 2 Tagen ausgestellt; in diesem Fall gelten verdreifachte Gebühren
FORMULARE
Bereich Dienste des Oberlandesgerichts - Formulare - Zivilbereich