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Oberlandesgericht Trient - Außenabteilung Bozen - Ministero della Giustizia

Oberlandesgericht Trient - Außenabteilung Bozen
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Glossar

Staatsbürger haben Recht auf Akteneinsicht und auf Abschriften von Verwaltungsakten, die für sie von Interesse sind in den Grenzen und hat nach Maßgabe von Art. 22 Gesetz Nr. 241 /1990. Dieses Recht soll die Nachvollziehbarkeit der Amtshandlungen in den Verwaltungsverfahren gewährleisten.  Nur Akten, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen und eine Ausnahme bilden von der allgemeinen Regel sind davon ausgeschlossen. Das Zugangsrecht und die Ausschlussgründe sind durch D.P.R. 352/1992 geregelt.
Bei der Adoption wird zwischen dem Adoptierten und dem Adpotierenden ein rechtlich wirksames Eltern-Kind-Verhältnis begründet, obwohl der erste nicht von der zweiten gezeugt worden ist. Biologisch nicht verwandte Personen werden also rechtlich miteinander gebunden. Mit diesem Begriff sind jedoch unterschiedliche Rechtsinstitute gemeint. Unsere Rechtsordnung regelt sowohl die Adoption Minderjähriger (die nur durch in Ehegemeinschaft lebende Ehegatten adoptiert werden können) als auch die Adoption Volljähriger.
Die zeitlich begrenzte Anvertrauung Minderjähriger, die zeitweilig kein geeignetes Familienumfeld haben an eine andere Familie als die natürliche, an eine Einzelperson, an eine familienähnliche Gemeinschaft oder die Unterbringung in einer Anstalt, wird durch das Gesetz vom 4.Mai 1983 Nr. 184 geregelt. Dieses Rechtsinstitut hat den Zweck den Unterhalt, die Erziehung und Bildung des/der Minderjährigen für die notwendige Zeit zu gewährleisten bis die Schwierigkeiten der Herkunftsfamilie übebrückt sind. Die Anvertrauung erfolgt immer für begrenzte Zeit und bezweckt, wenn möglich, die Wiedereingliederung des  Minderjärigen in die natürliche Familie. Wenn hingegen die Schwierigkeiten nicht überwunden werden können, wird eine Erklärung über die Adoptierbarkeit des Minderjährigen erlassen.
Es handelt sich um ein Rechtsmittel, das die Änderung einer teilweise oder vollkommen inkorrekt erachteten erstrichterlichen Verfügung erzielen soll.  Dieses Rechtsmittel hemmt die Rechtskraft des Urteils und bewirkt, dass der Fall mit Bezug auf die angefochtenen Punkte erneut überprüft wird, sodass das neue Urteil das angefochtene ersetzt. Die Berufung hemmt die Vollstreckung des angefochtenen Urteils (meistens in Straffällen Art. 650 StPO) es sei denn, dass das Gesetz, das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt (bei Zivilsachen Art. 282 ZPO).
Das sind die vom Richter ergriffenen Maßnahmen, um ein Recht zu schützen, das Gegenstand einer Streitsache ist bevor diese abgeschlossen wird.
Zweck dieser Tätigkeit ist es ein kontroverses Recht festzustellen. Das Verfahren wird mit einer Verfügung (Urteil) abgeschlossen.
Es ist die unter Leitung eines Richters vorgenommene Tätigkeit zwecks Zwangsdurchführung eines bereits festgestellten Rechts.
Der Justizminister oder der Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht ergreifen gegen die einzelnen Richter Disziplinarmassnahmen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen oder mit ihrem Verhalten dem Image des Justizsystems zusetzen und somit ein Disziplinarvergehen begehen. Der Oberste Richterrat entscheidet, welche Disziplinarmassnahme zu ergreifen ist und kann diese (Warnung, Zänsur, Verlust des Dienstalters, Entfernung und Amtsenthebung) anwenden.
Die elektronische Fussfessel soll die Aufsicht von im Hausarrest oder in Haushaft befindlichen Personen ermöglichen. Sie wird am Fussknöchel befestigt und erhebt die Entfernung und den Standort der betroffenen Person. Wird die Fussfessel zerstört oder verstellt, so wird die betroffene Person erneut in die Strafvollzugsanstalt eingewiesen und bekommt eine zusätzliche Strafe.
Das ist die bei der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht eingerichte Datei, in der die Auszüge der Verfügungen der Gerichts-oder Verwaltungsbehörde gespeichert werden, damit die Vorstrafen jedes einzelnen Bürgers zur Einsicht bereit liegen. Beim Justizministerium ist das zentrale Strafregister eingerichtet worden, in dem die lokalen Strafregister vernetzt sind. Das Amt des Strafregisters stellt die Strafauszüge aus auf Antrag der Gerichts- und Verwaltungsbehörden oder der einzelnen Privatpersonen , die nur den eigenen Auszug anfordern können.
Das ist ein Zeugnis, mit dem die öffentliche Verwaltung Fakten bescheinigt oder Rechte bestätigt. In den vom Gesetz vorgesehenen Fällen wird sie auch von Privatpersonen, die ein öffentliches Amt wahrnehmen (Notare, Rechtsanwälte, Ärzte…) ausgestellt. Die Bescheinigung bringt den vollen Beweis der darin enthaltenen Aussagen bis zur Fälschungsklage.
Bezeichnet den Bezirk, in dem jedes Gerichtsorgan die Gerichtsbarkeit ausübt. Das Gesetz legt die Ausdehnung des Bezirkes fest, für den das Gericht zuständig ist. Das Oberlandesgericht ist für den entsprechenden Sprengel zuständig, das Kassationsgericht ist für das Staatsgebiet zuständig.
Das ist ein Organ der steuerlichen Gerichtsbarkeit, welches die Funktion hat, die zwischen Steuerzahlern und Fiskus entstandenen Streitsachen beizulegen. Die Landessteuerkommission entscheidet im ersten Rechtszug; die regionale Steuerkommission ist für Entscheidungen im zweiten Rechtszug zuständig.
Der Staatsrat hat in Verwaltungssachen beratende und rechtsprechende Funktion. Als beratendes Organ (drei Sektionen) nimmt der Staatsrat Stellung zu allen Themen, die die öffentliche Verwaltung betreffen und gibt fakultative oder obligatorische Stellungnahmen ab. Als rechtsprechendes Organ (drei Sektionen) entscheidet er im Verfahren zweiter Instanz über die von den Regionalen Verwaltungsgerichten erlassenen Verfügungen.
Der Oberste Richterrat ist das Selbstverwaltungsorgan der Richter (Art. 104). Dieses Organ entscheidet über die Einstellung, Zuteilung, Versetzung und Beförderung der Richter und über allfällige Disziplinarverfahren. Er besteht aus dem Präsidenten der Republik (der den Vorsitz leitet), dem ersten Präsidenten des Kassationsgerichts und dem Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht (die von Rechts wegen daran teilnehmen) und aus vierundzwanzig Wahlmigtgliedern, die vier Jahre lang im Amt bleiben: zwei Drittel sind ordentliche Richter (unter Richtern gewählt), ein Drittel sind ordentliche Universitätsprofessoren in Rechtsfächern und Rechtsanwälte mit fünfzehn Jahren Berufserfahrung (sog. “Laienmitglieder”, die vom Parlament in Plenarsitzung gewählt worden sind).
Dieses Organ ist von unserer Verfassung vorgesehen. Seine Aufgaben: es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze d.h. es prüft, ob diese den Verfassungsbestimmungen entsprechen; es entscheidet über die Zuständigkeitskonflikte, die zwischen den Staatsgewalten (gesetzgebende Gewalt, Verwaltungsgewalt und rechtsprechende Gewalt), zwischen Staat und Regionen oder unter den Regionen auftreten, entscheidet über die Zulässigkeit der abschaffenden Volksabstimmungen und fällt in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen gegen den Präsidenten der Republik ein Strafurteil. Das Verfassungsgericht besteht aus fünfzehn Richtern, die 9 Jahre lang im Amt bleiben: 5 werden vom Staatspräsidenten ernannt, 5 vom Parlament in Plenarsitzung 5 von den ordentlichen Richtern und von den Richtern des Verwaltungsgerichts höchster Instanz. Alle drei Jahre wählen die Richter des Verfassungasgerichts einen Vorsitzenden. Wenn der Staatspräsident strafrechtlich belangt wird (was bisher niemals geschehen ist) kommen zu den 15 Richter weitere 16 hinzu, die aus der vom Parlament alle neun Jahre erstellten Liste der zum Senat wählbaren Bürger ausgelost werden.
Dies ist ein Organ der ordentlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Gerichtsbarkeit, das sich aus drei Richtern zusammensetzt. Das Oberlandesgericht entscheidet im zweiten Instanzenzug über die im erstinstanzlichen Verfahren vom Landesgericht ausgesprochenen Urteile. Das Oberlandesgericht ist für den eigenen Sprengel zuständig, wobei der Sprengel dem Gebiet einer Region entspricht. Das Oberlandesgericht hat am Hauptort seinen Sitz.
Dieses Organ ist in der Verfassung in den Artikeln 100 und 103) erwähnt. Es führt Rechtmäßigkeitskontrollen über die Akten der Regierung und der öffentlichen Verwaltung durch; es kontrolliert den Staatshaushalt und den Haushalt der öffentlichen Verwaltungen und der vom Staat finanzierten Körperschaften. Der Rechnungshof hat auch eine rechtsprechende Funktion im Bereich öffentliche Buchhaltung und Renten der Staatsbeamten. Es gliedert sich in “Kontrollsektionen” und “Rechtsprechungssektionen”. Entscheidungen über wichtige Angelegenheiten werden in Plenarsitzung getroffen. Der Rechnungshof hat auch eine beratende Funktion (die durch Stellungnahmen ausgeübt wird) und berichterstattende Funktion (er berichtet direkt an die Parlamentskammern über die Ergebnisse der Prüfungen).
Das Schwurgericht zweiter Instanz entscheidet im zweiten Rechtszug (Appell) über die im erstinstanzlichen Verfahren vom Schwurgericht gefällten Urteile.
Dies ist ein Organ der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit, das in erster Instanz nur im Falle einiger schweren Straftaten urteilt. Das Schwurgericht setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden (Richter des Oberlandesgerichts), einem Beirichter (Richter des Landesgerichts) und aus sechs Laienrichtern. Bei der Ausübung ihrer Funktionen sind die Laienrichter den Richtern des Landesgerichts gleichgestellt und sie nehmen an der Entscheidungsbildung mit gleichwertiger Stimme teil.
Dies ist das höchste Gericht. Es hat die Aufgabe die Einhaltung und die einheitliche Auslegung der Gesetze zu gewährleisten. Es regelt Zuständigkeits-, Gerichtsbarkeits- und Zuweisungskonflikte in der Richterschaft. In zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten ist es für die Überprüfung der Urteile oder der in vorhergenden Instanzen ausgesprochenen Verfügungen zuständig und nur aus Rechtmäßigkeitsgründen und zwar um festzustellen ob der Richter, der in der Sache urteilt, bei der Entscheidungsfindung das Gesetz korrekt ausgelegt und angewandt hat. Dies ist ein Kollegialorgan der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Kassationsgericht ist in einfachen Sektionen (sechs Strafsektionen, drei Zivilsektionen und einer Sektion für Arbeitssachen) gegliedert. In besonderen Fällen urteilt das Gericht in Vereinten Sektionen. Es hat seinen Sitz in Rom und übt die Gerichtsbarkeit über das gesamte Gebiet der Republik aus.
Die vorbeugende Verwahrungshaft in einer Strafvollzugsanstalt oder in einer Pflegeanstalt ist eine freiheitseinschränkende Massnahme, die vor Durchführung des unwiderruflichen Urteils auf Verurteilung aus prozessual notwendigen vorbeugenden Gründen (d.h. wenn Gefahr der Beweisverdunkelung oder -verschleierung besteht) oder wenn die Öffentlichkeit geschützt werden soll. (d.h. wenn die Gefahr besteht, dass weitere Straftaten verübt werden) wenn man wegen schwerer Straftaten vorgeht und schwere Indizien über die Schuld des Beschuldigten oder Angeklagten vorliegen.
Dies ist eine Verfügung, mit der der Zivilrichter dem Schuldner anordnet, einen Betrag zu zahlen oder eine Sache zugunsten des Gläubigers herauszugeben, wobei dieser eine schriftliche Bestätigung über die Tilgung seines Rechts ausstellt. Dieser Befehl wird vom Richter ausgestellt ohne dass dieser den Schuldner angehört hat. Der Schuldner kann dagegen Widerspruch erheben.
Es handelt sich um ein von der Regierung auf Grund der parlamentarischen Vollmacht verabschiedetes Gesetz, das den Inhalt, die Grenzen und die Zeiten für den Erlass in einem eigenen Ermächtigungsgesetz festlegt. Das gesetzesvertretende Dekret ist Audruck der gesetzgebenden Gewalt; es ist eine dem Parlament vorbehaltene Verfügung, die vom Art. 76 der Verfassung vorgesehen ist. Die Ausübung dieser Gewalt unterliegt der Kontrolle des Verfassungsgerichts, welches prüft, ob die Regierung die Grenzen der Vollmacht überschritten hat.
Das ist der Verteidiger, der jedem Angeklagten von Amts wegen zugeteilt wird, wenn er keinen Vertrauensverteidiger gewählt hat oder wenn er im Laufe des Verfahrens ohne Verteidigung geblieben ist. Vorgesehen ist der Amtsverteidiger vom Gesetz, damit jedem in jedem Verfahren die Verteidigung gewährleistet ist. Laut italienischer Verfassung Art. 24 zweiter Absatz ist die Verteidigung in jedem Stand und in jeder Stufe des Verfahrens ein unverletzliches Recht. Der Amtsverteidiger wird vom Richter ode vom Staatsanwalt ernannt anhand einer Verteidigerliste, die vom Vorstand der Anwaltskammer zusammen mit dem Präsidenten des Landesgerichts erstellt worden ist. Der Amtsverteidiger hat die Pflicht, die Verteidigung zu gewährleisten und kann nur aus gerechtfertigtem Grund ersetzt werden. Die Kosten des vom Amtsverteidiger geleisteten Dienstes gehen zu Lasten des Angeklagten, wenn aber dieser das Recht auf Prozesskostenhilfe hat, gehen sie zu Lasten des Staates.
Die gesamtstaatliche Antimafiadirektion wurde mit Gesetz Nr. 8 vom 20. Januar 1992 bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgericht eingerichtet mit dem Auftrag auf nationalem Gebiet die Ermittlungen zur organisierten Kriminalität zu koordinieren. Der gesamtstaatliche Antimafia-Staatsanwalt, der direkt vom Obersten Richterrat ernannt worden ist, steht diesem Organ vor Als stellvertretende Staatsanwälte sind Richter beteiligt, die Erfahrung haben bei der Abwicklung con Verfahren bezüglich der organisierten Kriminalität. Der Staatsanwalt bedient sich bei der Ermittlungen der Organe der Antimafia Ermittlungsdirektion (D.I.A.). Die D.I.A. wurde im Rahmen der Abteilung der öffentlichen Sicherheit des Innenministeriums begründet mit der Aufgabe, die koordinierte Abwicklung der Ermittlungen zur organisierten Kriminalität zu gewährleisten, insbesondere mit Bezug auf die Verbrechen der mafiaartigen Vereinigungen. Der Staatsanwalt arbeitet mit den für die Antimafia-Ermittlungen zuständigen Richtern zusammen; er löst allfällige Konflikte, die bei den Ermittlungen auftreten könnten, übernimmt die Vorermittlungen der Staatsanwälte auf Sprengelebene, wenn die erteilten Anweisungen nicht eingehalten worden sind oder die Koordinierungstätigkeit nicht wirksam umgesetzt worden ist. Der gesamtstaatliche Antimafia-Staatsanwalt unterliegt der Aufsicht des Generalstaatsanwaltes beim Kassationsgericht, der dem Obersten Richterrat Bericht erstattet über die Tätigkeit und die Ergebnisse der gesamtstaatlichen Antimafia-Direktion und der Antimafia-Direktion auf Sprengelebene bei der Staatsanwaltschaft des Landesgerichts der 26 Hauptorte des Sprengels des Oberlandesgerichts.
Es handelt sich um das Recht jedes Bürgers andere Leute von der Kenntnis seines Privatlebens auszuschließen. Man spricht auch von Recht auf Geheimhaltung. Der Einheitstext über den Schutz der personenbezogenen Daten, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 196 vom 30.Juni 2003, hat die Angelegenheit geregelt.
Der Europäische Sozialfonds ist ein Strukturfonds, der seit den Sechsziger Jahren eingerichtet worden ist, um zwischen den der Europäischen Union angeschlossenen Mitgliedstaaten eine ausgeglichene Entwicklung und ein nachhaltiges Wachstum zu fördern. Heute ist der Europäische Sozialfonds das Instrument durch das die Europäische Union in ihrem Hoheitsgebiet Beschäftigungsmöglichkeiten, berufliche und territoriale Mobilität der Arbeitnehmer, Anpassung an industrielle Änderungen und an die Änderung der produktiven Systeme fördert. Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt der Europäische Sozialfonds insbesondere die Entwicklung der rückständigen Regionen im Vergleich zu fortgeschritteneren Regionen, die Umwidmung von Gebieten, die durch industriellen Verfall gekennzeichnet sind, die Entwicklung der Beschäftigung in Gebieten, in denen hohe Arbeitslosenraten vorherrschen, die berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit weniger als 25 Jahren, die Förderung der Entwicklung in ländlichen Gegenden. Der Europäische Sozialfonds hat besondere Programme ausgearbeitet, genehmigt und kofinanziert Projekte, die den vorgegebenen Zielen entsprechen und die sowohl vom Staat als auch von den beteiligten Regionen finanziert werden.
Die rechtsprechende Funktion wird von den Organen der Rechtsprechung (Richtern) ausgeübt. Sie haben die Aufgabe über Streitigkeiten oder in den ihnen zustehenden Bereichen zu entscheiden. Die ermittelnde Funktion wird hingegen von den Staatsanwälten durchgeführt. Diese haben die Aufgabe Stellung zu nehmen oder Anträge zu formulieren angesichts der Entscheidungen der rechtsprechenden Organe.
Die rechtsprechende Funktion wird von den Organen der Rechtsprechung (Richtern) ausgeübt. Sie haben die Aufgabe über Streitigkeiten oder in den ihnen zustehenden Bereichen zu entscheiden. Die ermittelnde Funktion wird hingegen von den Staatsanwälten durchgeführt. Diese haben die Aufgabe Stellung zu nehmen oder Anträge zu formulieren angesichts der Entscheidungen der rechtsprechenden Organe.
Am 2.Juni 1999 ist das gesetzesvertretende Dekret Nr. 51 vom 19. Februar 1998, das die Justizreform eingeführt hat, in Kraft getreten. Die Reform sieht im ersten Rechtszug den Einsatz des Einzelrichters vor. Das Dekret hat das Amt des Bezirksrichters aufgehoben und seine Zuständigkeiten sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Angelegenheiten an das Landesgericht übertragen unter Ausschluss der dem Friedensrichter zustehenden Aufgaben. Das ordentliche Gericht entscheidet in zivilrechtlichen und in strafrechtlichen Fällen hauptsälchlich als Einzelrichter und ausnahmsweise als kollegial verfasster Spruchkörper (bestehend aus drei Richtern). Rechtsgrundlage: gesetzesvertretendes Dekret Nr. 51 vom 19.Februar 1998.
Das Schwurgericht oder das Schwurgericht zweiter Instanz setzen sich aus den Geschworenen und Berufsrichtern zusammen. Die Namen werden aus eigens dazu gebildeten Gemeindelisten gezogen. Die Ernennung zum Geschworenen ist an gewisse Voraussetzungen gebunden: italienische Staatsbürgerschaft, Alter zwischen 30 und 65 Jahren, Genuss von zivilen und politischen Rechten, einwandfreies Führungszeugnis, Mittelschulabschluss (für das Schwurgericht), Oberschulabschluss (für das Schwurgericht zweiter Instanz). Ausgeschlossen sind Richter und höhere Beamte im Dienst der Gerichte, die Angehörigen der Streitkräfte und der Polizei, Anhängige von Religionen und Kirchenvertreter.
Dies ist ein alternatives Verfahren, das in der neuen Strafprozessordnung vorgesehen ist. Damit wird das Hauptverfahren gemieden und die Entscheidung wird vom Richter aufgrund der Ergebnisse der vom Staatsanwalt durchgeführten Vorerhebungen gefällt. Diese Vorerhebungem haben Beweiswert. Mit dem abgekürzten Verfahren verzichtet der Angeklagte auf das Hauptverfahren und auf die damit verbundenen Garantien. Er willigt ein, aufgrund der im Rahmen der Vorerhebungen gesammelten Akten beurteilt zu werden. Im Falle der Verurteilung, wird die Strafe um ein Drittel herabgesetzt.
Die Gerichtsbarkeit ist eine wesentliche Funktion des Staates. Sie wird von den Richtern wahrgenommen, die das Gerichtssystem bilden. Sie dreht sich um die Anwendung der Rechtsvorschriften auf die einzelnen konkreten Fälle. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Sondergerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit obliegt den ordentlichen Richtern und betrifft die Bereiche, die nicht den Sonderrichtern vorbehalten sind. Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind zum Beispiel das Landesgericht und das Kassationsgericht Die Sondergerichtsbarkeit hingegen betrifft Bereiche, die gesetzlich den Sonderrichtern vorbehalten sind. Organe der Sondergerichtsbarkeit sind zum Beispiel die Regionalen Verwaltungsgerichte und der Staatsrat. Je nach Bereich und Zuständigkeit unterscheidet man zwischen verfassungsrechtlicher, zivilrechtlicher, strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher Gerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit des Rechnungshofes, steuerrechtlicher Gerichtsbarkeit und Militärgerichtsbarkeit. Hauptinstrument der Gerichtsbarkeit ist das Gerichtsverfahren, das durch das rechtliche Gehör der Parteien zur Entscheidungsfindung führen soll. Dadurch soll das Gesetz gedeutet und auf den konkreten Fall angewandt werden.
Dies ist die Phase, in der sich ein Verfahren befindet. In der italienischen Rechtsordnung sind zwei Instanzenzüge vorgesehen. Die im ersten Instanzenzug getroffene Entscheidung wird im zweiten Instanzenzug noch einmal geprüft. Im erstinstanzlichen Verfahren prüft der Richter einen Streit in der Sache zum ersten Mal, im zweitinstanzlichen Verfahren (oder Berufungsverfahren) prüft der Richter und entscheidet darüber zum zweiten Mal. Ein weiteres Verfahren über die Rechtmäßigkeit, d.h. die Kontrolle über die Gesetzmäßigkeit der vorhergehenden Instanzenzüge findet vor dem Kassationsgericht statt.
Es ist eine Rechtswohltat, die von Art. 24 der Verfassung vorgesehen ist. Sie besteht in der Zuerkennung des unentgeltlichen Rechtsbeistands bei Klageerhebung oder Inanspruchnahme der Verteidigung zugunsten von Personen, die nicht imstande sind, die Spesen zu bestreiten. Die Bestreitung der Kosten (Rechtsanwälte, Sachverständige und ermächtigte Detektive) erfolgt auf Grund der Prozesskostenhilfe.
Der Justizminister ist der Hüter des Staatssiegels. Er unterzeichnet die Gesetze und die Dekrete, damit sie veröffentlicht werden.
Dies ist ein Rechtsmittel, das zur Beseitigung eines durch richterliche Verfügung auferlegten Nachteils dient, da diese Verfügung als ganz oder teilweise mangelhaft angesehen wird. Durch Einbringung des Rechtsmittels wird die Überprüfung der Verfügung seitens eines anderen Richters beantragt und somit eine neue Entscheidung angestrebt.
Dies ist ein geschlossener und isolierter Ort, in dem Strafverdächtigte oder Straftäter untergebracht werden. Strafvollzugsanstalten unterliegen dem Ressort Strafvollzugsverwaltung des Justizministeriums.
Im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bezeichnet man mit dem Begriff “Berufsrichter” den Richter, der mit der Gerichtsbarkeit verbundene Tätigkeiten (als Richter oder Staatsanwalt) auf unbefristete Zeit wahrnimmt. Er geht aus einem öffentlichen Wettbewerb hervor, unterliegt den Bestimmungen über die Rechtsordnung und wird fortdauernd vergütet. Der Laienrichter wird mit besonderen Verfahren ernannt und ist kein Staatsangestellter. Er leistet vorübergehend eine ehrenamtliche Tätigkeit und erhält auch eine etwas andere Vergütung je nach durchgeführter Tätigkeit (Friedensrichter, beigestellter Richter, ehrenamtlicher Richter des Landesgerichts, stellvertretender ehrenamtlich tätiger Staatsanwalt, Experte des Minderjährigengerichts.
Das sind Maßnahmen, die mit der Reform des Strafvollzugswesens vom 26.Juli 1975 Nr. 354, eingeführt worden sind. Sie ermöglichen es einem Subjekt, der verueteilt worden ist, die Haftstrafe ganz oder teilweise ausserhalb des Gefängnisses abzubüssen. So versucht man die Wiedereingliederung des Verurteilten in die Zivilgesellschaft zu erleichtern und ihn dem Gefängnis zu entziehen. Haftersetzende Maßnahmen sind: Überlassung zur Betreuung auf Probe an den Sozialdienst, offener Strafvollzug, vorzeitige Entlassung aus der Haft.
Dies ist die Tätigkeit, mit der der Gerichtsvollzieher oder eine andere vom Gesetz bestimmte Person (Gemeindediener, Gerichtspolizei, Rechtsanwalt) den Adressaten mittels Aushändigung einer mit dem Originalakt übereinstimmenden Kopie in Kenntnis setzen.
Dieser Grundsatz ist zusammen mit jenem der Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau darauf ausgerichtet eine Gleichstellung zu gewährleisten. In diesem Sinne ist das Gesetz 125/91 verabschiedet worden, die die Eingliederung und den Aufstieg der Frauen in der Arbeitswelt erleichtern soll anhand von Maßnahmen, die die Hindernisse aus dem Weg räumen, die die Verwirklichung der Chancengleichheit verhindern.
Finanzielle Hilfe seitens des Staates zugunsten derjenigen, die Gerichtskosten (Anwaltskosten, Kosten für Sachverständigengutachten, Kosten für ermächtigte, private Ermittler) bestreiten müssen. Prozesskostenhilfe, die schon für das Strafverfahren und das Arbeitsverfahren vorgesehen ist sowie im Rechtsmittelverfahren gegen das Abschiebungsdekret von Ausländern und für Rekurse an den Garanten für den Schutz von personenbezogenen Daten, wurde jüngst auf Zivil- und Verwaltungsverfahren eingeführt sowie in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Gesetz Nr. 134/2001).
Dies ist ein besonderes Strafverfahren, in dem der Angeklagte und der Staatsanwalt vom Gericht die Zumessung einer nach Art und Ausmaß angegebenen Ersatzstrafe oder einer bis zu einem Drittel herabgesetzten Strafe für die begangene Straftat beantragen können. Die Strafzumessung ist nur für mindere Straftaten vorgesehen. Voraussetzung ist das implizite Eingestädnis der eigenen Straffälligkeit seitens des Angeklagten und die Einigung zwischen Angeklagtem und Staatsanwalt über die Wahl des Sonderverfahrens. Der Richter kann den Antrag des Angeklagten bezüglich der Strafe annehmen, auch wenn der Staatsanwalt nicht einverstanden ist. Wird das Urteil über die Einigung zwischen dem Angeklagten und dem Staatsanwalt ausgesprochen, ist die Berufung nicht zugelassen.
Natürliche Personen sind in unserer Rechtsordnung Menschen. Natürliche Personen sind Rechtssubjekte; sie haben Rechtspersönlichkeit und sind Inhaber von Rechten und Pflichten.
Juristische Personen sind Gemeinschaftsorganisationen, welche als autonom handelnd betrachtet werden. Sie sind Rechtssubjekte und haben eigene Rechtspersönlichkeit. Anerkannte Vereine, Stiftungen, anerkannte Komitees, Kapitalgesellschaften und öffentliche Körperschaften sind juristische Personen.
Der Bezirksrichter, eine traditionsreiche Persönlichkeit des Gerichtssystems, dessen Bezeichnung auf das römische Recht zurückgeht, ist mit gesetzesvertretendem Dekret Nr. 51 vom 19.Februar 1998 aufgehoben worden infolge einer bedeutungsvollen Reform des italienischen Gerichtssystems (genannt “Einzelrichter”). Die Hauptfunktionen des Bezirksrichters sind in dem ordentlichen Gericht zusammengelegt worden. Dies ist der wichtigste Richter im ersten Rechtszug. (auch der Friedensrichter nimmt weniger wichtige Kompetenzen wahr im erstinstanzlichen Verfahren. Die ehemaligen Bezirksgerichte sind fast alle aufgehoben worden ausser einigen, die sich in einer oder mehreren wichtigen Gemeinden des Bezirks befinden; diese sind Aussenstellen des Gerichts geworden mit eingeschränkter territorialen und funktionellen Zuständigkeit.
ertappt oder gibt er ein Eingeständnis ab, kann ein Schnellverfahren abgehalten werden. In diesen Fällen liegen nämlich die Beweise eindeutig vor und die Notwendigkeit besonderer Ermittlungen besteht nicht. Die Phase der Vorverhandlung fällt total aus und in vielen Fällen entfallen auch die Vorerhebungen.
Eine Reihe von Tätigkeiten, die durch Vorschriften (sog. “Verfahrensvorschriften”) geregelt sind, durch die die Gerichtsbarkeit ausgeübt wird: das Verfahren wird vor einem Richter unter Teilnahme der interessierten Personen (die Parteien) abgewickelt. Abgeschlossen wird es mit einer Verfügung (z. B. ein Urteil), die die Anwendung des Gesetzes im konkreten Fall vorsieht.
Der Staatsanwaltschaft sind die Richter zugeteilt, die als Staatsanwalt dienen. Das Amt des Staatsanwaltes ist beim Kassationsgericht, bei den Berufungsgerichten, bei den ordentlichen Gerichten und bei den Minderjährigengerichten eingerichtet worden. Zur Staatsanwaltschaft, die vom Gericht, bei dem sie eingerichtet worden ist , getrennt ist, gehören Richter, die dem Justizministerium untergeordnet sind. (Art. 69 Justizsystem). Die stellvertretenden Staatsanwälte werden von den Amtsleitern bestellt (Art. 70 Justizsystem). Ihnen obliegt die Ermittlungsfunktion. Der Staatsanwalt überwacht die Einhaltung der Gesetze, die Wahrung des Schutzes der Staatsrechte, der juristischen Personen und der Unzurechnungsfähigen und beantragt in den dringenden Fällen die Verfügungen, die er für notwendig hält: er befasst sich mit der Verfolgung der Straftaten und der Anwendung der Sicherheitsmassnahmen, er gewährleistet die Vollstreckung der Urteile und jeglicher andere richterlichen Verfügung in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Auch in den Strafverfahren vor dem Friedensrichter ist der Staatsanwalt vorgesehen, weil dort keine autonome Staatsanwaltschaft eingerichtet worden ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgerichtshof nimmt die Funktion des Staatsanwaltes beim obersten Gerichtshof wahr. Nach Massgabe der Bestimmungen über die Rechtsordnung tritt der Generalstaatsanwalt den Verhandlungen bei und legt seine Schlussanträge in den Zivil- und Strafverfahren vor; er verfasst eine Anklageschrift in den von besonderen Vorschriften vorgesehenen Fällen Mit dieser Tätigkeit gewährleistet er die einheitliche Auslegung der Gesetze im Interesse der Öffentlichkeit.
Dies ist ein Instrument der direkten Demokratie, die einen Gesetzestext oder eine politische Angelegenheit zum Gegenstand hat, über die die Wähler entscheiden. Damit übt das Volk direkt ohne Vertreter die Souveränität aus. Unsere Rechtsordnung sieht nämlich folgende Arten von Volksentscheid vor: Verfassungsreferendum zur Einführung von Gesetzen zur Verfassungsrevision oder zur Revision anderer Verfassungsgesetze – die abschaffende Volksabstimmung zur Abschaffung einer geltenden Vorschrift; - das Territorialreferendum zur Abänderung des Gebietes von Regionen, Provinzen, Gemeinden – die beratende Volksabstimmung ohne bindende Wirksamkeit über Angelegenheiten, die auf regionalem Niveau besonders erheblich sind.
Die ist die Entscheidung des Richters im Verfahren. Normalerweise ist das der abschließende Akt im Verfahren. Die Form ist gesetzlich festgelegt worden. Ausgesprochen wird das Urteil “Im Namen des italienischen Volkes”. Im Urteilskopf steht “Republik Italien” Im Urteil ist der Urteilsspruch enthalten (synthetische Wiedergabe der richterlichen Entscheidung) und die Begründung (die Gründe für die richterliche Entscheidung).
È un beneficio con il quale il giudice nel pronunciare una condanna non superiore ai due anni di arresto o di reclusione (o a una pena pecuniaria, che comparata alla pena detentiva, sia corrispondente), sospende l'esecuzione della pena principale per un determinato periodo, a condizione che il condannato, nel corso di detto periodo, non commetta reati dello stesso tipo. In questo caso, il reato si estingue e cessa l'esecuzione delle pene accessorie. Se invece il condannato commette un reato, dovrà scontare l'intera pena sospesa.
Dies ist ein Organ der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist für Entscheidungen der Verwaltungsorgane im ersten Rechtszug zuständig, die aus Gründen der Rechtmäßigkeit angefochten werden (Übereinstimmung mit dem Gesetz), die ein rechtmäßiges Interesse beeinträchtigen (das Interesse eines Einzelnen, welches dem allgemeinen öffentlichen Interesse entspricht); in einigen Bereichen ist es für Entscheidungen in der Hauptsache zuständig oder es hat ausschliessliche Zuständigkeit. Das Regionale Verwaltungsgericht nimmt seine Gerichtsbarkeit im Rahmen des eigenen Bezirkes wahr und zwar im Gebiet der Region. Es hat seinen Sitz im Hauptort. Das Regionale Verwaltungsgericht ist in Sektionen gegliedert. Die Entscheidungen werden von einem Richtersenat bestehend aus drei Richtern getroffen. Gegen die Entscheidungen des Regionalen Verwaltungsgerichts ist Rekurs zugelassen, im zweiten Instanzenzug vor dem Verwaltungsgericht.
Dies ist eines der Organe der Überwachungsgerichtsbarkeit. Das Überwachungsgericht hat die Aufgabe die Strafvollstreckung zu überwachen, erlässt strafersetzende Maßnahmen, überwacht die Vollstreckung von strafersetzenden Massnahmen, entscheidet über die Anwendung und Vollstreckung von Sicherheitsmassnahmen. Es besteht aus zwei Organen: dem Überwachungsrichter (Einzelrichter) und dem Überwachungsgericht (Senat). Das Überwachungsgericht ist sowohl für den ersten als auch für den zweiten Instanzenzug zuständig. Die Gebietszuständigkeit erstreckt sich auf den Bezirk des Oberlandesgerichts. Das Überwachungsgericht setzt sich aus Überwachungsrichtern im Dienst im Bezirk der Aussenstelle des Oberlandesgerichts und aus Experten und Freiberuflern wie Psychologen, Sozialassistenten, Pädagogen, Psychiater und Kriminologen zusammen.
Dieses Gericht ist sowohl für Zivilsachen als auch für Strafsachen in einem bestimmten Gebiet genannt Bezirk zuständig. Mit gesetzesvertretendem Dekret Nr. 51/98 , das den Bezirksrichter aufgehoben hat, ist das ordentliche Gericht Einzelrichter geblieben , ausser einigen weniger wichtigen Kompetenzen des Friedensrichters, in denen der Richter erster Instanz entscheidet. Das ordentliche Gericht entscheidet in zweiter Instanz über die Berufungen gegen die Urteile des Friedensrichters. Das ordentliche Gericht entscheidet entweder als Einzelrichter als auch als Senat. Seine Urteile können mittels Berufung vor dem Oberlandesgericht angefochten werden aus den Gründen die den Fall betreffen, aus dem der Rechtstreit erwachsen ist (in der Hauptsache) und vor dem Kassationsgericht mittels Rekurs vor dem Kassationsgericht aus reinen Rechtsgründen (Gründe die die Rechtmäßigkeit betreffen) oder wegen Zuteilung zu den unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (Gerichtsbarkeitsgründen). Das ordentliche Gericht ist auch Vormundschaftsrichter und hat auch weitere vom Gesetz festgelegte Funktionen. Die ordentlichen Gerichte sind 166. davon zwei eigens in den Gebieten der Staatsgerichte. Gesetzliche Bezugsquellen: gesetzesvertretendes Dekret Nr. 51 vom 19. Februar 1998.
Das Minderjährigengericht ist ein Organ der Gerichtsbarkeit; es ist selbständig unspezialisiert. Es nimmt die Funktion eines Erstrichters wahr in allen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fällen, in denen Jugendliche unter 18 Jahren beteiligt sind. Sein Zuständigkeitsgebiet stimmt mit dem des Oberlandesgerichts oder der Aussenstelle des Oberlandesgerichts überein. Das Minderjährigengericht ist mit einem Richter des Oberlandesgerichts besetzt, der den Vorsitz übernimmt. Weiters setzt es sich aus einem Richter des Landesgerichts und zwei Experten, sog. Laienrichtern, zusammen. Es ist für zivilrechtliche, strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Streitsachen zuständig und zwar für die im Bezirk von Minderjährigen unter 18 Jahren begangenen Straftaten; die Anwendung von Umerziehungsmassnahmen für Minderjährige unter 18, die im Gebiet wohnhaft sind; die Ausübung der elterlichen Gewalt , der Vormundschaft, der Vermögensverwaltung, des Beistands Pflegekindschaft, Adoption, die die im Bezirk des Oberlandesgerichts wohnhaften Minderjährigen betreffen. Das Minderjährigengericht muss über alle Verfahren informiert werden, die wegen sexueller Nötigung und Korruption eingeleitet werden und in denen Minderjährige einen Nachteil erfahren.
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