BESCHREIBUNG
Antrag auf Ablichtung von Gerichtsakten.
WER?
WIE?
Strafkanzlei
1. Stock / Zimmer 112
Parteienverkehr: von 08.30 bis 13.30 Uhr von Montag bis Samstag.
Den in der Strafkanzlei aufliegenden oder von der Homepage www.ca-bolzano.giustizia.it herunterzuladenden Vordruck ausfüllen.
Im Falle von interessierten Drittbeteiligten: schriftlicher und begründeter Antrag.
KOSTEN
Für weitere Informationen wird auf die Tabelle "Kopiergebühren" (Anlage) auf der Homepage www.corteappello.bolzano.it verwiesen.
ZEITPLAN
Nicht dringende Kopien werden am vierten Werktag ab Antragstellung beantragt; dringende Kopien werden am Tag
nach der Antragstellung ausgestellt.