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Ansuchen um Ablichtung von Gerichtsakten

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BESCHREIBUNG

Antrag auf Ablichtung von Gerichtsakten.

WER?

  • Prozesspartei;
  • Verteidiger der Prozesspartei oder ein Bevollmächtigter;
  • Öffentliche Verwaltungen

WIE?

Strafkanzlei
1. Stock / Zimmer 112
Parteienverkehr: von 08.30 bis 13.30 Uhr von Montag bis Samstag.

Den in der Strafkanzlei aufliegenden oder von der Homepage www.ca-bolzano.giustizia.it herunterzuladenden Vordruck ausfüllen.

Im Falle von interessierten Drittbeteiligten: schriftlicher und begründeter Antrag.

KOSTEN

Für weitere Informationen wird auf die Tabelle "Kopiergebühren" (Anlage) auf der Homepage www.corteappello.bolzano.it verwiesen. 

ZEITPLAN

Nicht dringende Kopien werden am vierten Werktag ab Antragstellung beantragt; dringende Kopien werden am Tag
nach der Antragstellung ausgestellt.

 

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