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BESCHREIBUNG
In der Zivilkanzlei kann eine Reihe von Bescheinigungen eingeholt werden, wie z.B.:
- WER?
- Rechtsanwalt der Partei
- Die Partei persönlich, die aufgrund eines gültigen Personalausweises identifiziert wird
- Rechtsanwalt, der den eingelassenen Verteidiger ersetzt (notwendig ist die dessen Bestellung beinhaltende Vollmacht)
WIE?
- in der Zivilkanzlei - 2. Stock / Zimmer 201,
- Parteienverkehr: von 08.30 bis 13.30 Uhr von Montag bis Samstag
- mittels E-Mail an die Adresse: cancelleria.civile.ca.bolzano@giustizia.it
- die Rechtskraftbescheinigung kann auf telematischem Weg mittels Hinterlegung des Antrags im elektronischen Prozessakt beantragt werden
Für die RECHTSKRAFTbescheinigung im Falle der Zustellung des Urteils zum Zwecke des Ablaufs der sog. kurzen Frist (Artt. 325-326 ZPO)
- im Falle der telematischen Zustellung im Sinne von Art. 3 Gesetz Nr. 53/1994: telematische Hinterlegung oder Übermittlung an die E-Mail-Adresse cancelleria.civile.ca.bolzano@giustizia.it der ursprünglichen mittels zertifizierter E-Mail versandten Mitteilung, der Empfangsbestätigungen und der gesetzlich vorgesehenen Bescheinigungen
- im Falle der nicht telematischen Zustellung: Hinterlegung in der Kanzlei der auf traditionelle Weise zugestellten Urkunde, samt Karten und mit dem Konformitätsnachweis versehen
- Hinterlegung des Antrags (Formulare)
Für die RECHTSKRAFTbescheinigung, ohne Zustellung des Urteils, sog. lange Frist (Art. 327 ZPO)
- Hinterlegung des Antrags (Formulare)
KOSTEN
Die Bescheinigungsgebühren sind in der Tabelle der Kopiergebühren ersichtlich.
FORMULARE
Bereich Dienste des Oberlandesgerichts - Formulare - Zivilbereich