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Ansuchen um Ablichtung von Urteilen

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BESCHREIBUNG

Ansuchen um Ablichtung von Urteilen: 

  • einfach;
  • beglaubigt;
  • dringend.

WER?

  • Prozesspartei;
  • Verteidiger der Prozesspartei oder Bevollmächtgter;
  • Öffentliche Verwaltungen

WIE?

Strafkanzlei
1. Stock / Zimmer 112
Parteienverkehr: von 08.30 bis 13.30 Uhr von Montag bis Samstag.

Den in der Strafkanzlei aufliegenden oder von der Homepage www.ca-bolzano.giustizia.it herunterzuladenden Vordruck ausfüllen.

KOSTEN

Für weitere Informationen wird auf die Tabelle "Kopiergebühren" (Anlage) auf der Homepage www.ca-bolzano.giustizia.it verwiesen.

ZEITPLAN

  • Nicht dringende Ablichtungen werden ab 2 Tage nach mittels E-Mail erfolgter Antragstellung oder nach ihrer Hinterlegung in der Kanzlei ausgestellt.
  • Dringende Ablichtungen werden innerhalb von 2 Tagen ausgestellt; in diesem Fall gelten verdreifachte Gebühren.

 

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