Es wird das Dekret des Justizministeriums vom 22.04.2025 (veröffentlicht im Gesetzesanzeiger - Allgemeine Reihe [„Serie Generale“] Nr. 159 vom 11.07.2025) veröffentlicht, mit dem die Einkommensgrenze für die Zulassung zur Prozesskostenhilfe auf € 13.659,64 aktualisiert wird.
di Oberlandesgericht Trient - Außenabteilung Bozen